Die bloße Anwesenheit des Coronavirus darf nicht automatisch zur Aufnahme des Falles in die Listen der Coronatoten führen. […] Drakonische Maßnahmen, die die Grundrechte der Menschen auf so umfassende Weise einschränken, dürfen doch nur verhängt werden, wenn es gesicherte Hinweise dafür gibt, dass ein neues Virus überaus gefährlich ist; weit weit gefährlicher, als die alltäglichen verwandten Viren. Gab es je einen solchen wissenschaftlich begründeten Hinweis für COVID-19? Aus meiner Sicht lautet die einfache Antwort: Nein!

Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi (Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, 22 Jahre Leiter v. Institut f. Med. Mikrobiologie und Hygiene an der Gutenburg-Universität Mainz, gehört zu den international angesehensten Infektiologen und meistzitierten Medizinforschern Deutschlands). Er hat einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin geschrieben mit 5 Fragen, die nach sofortigen Antworten verlangen, wie begründet die derzeitigen massiven Einschränkungen der Grundrechte sind.


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Das Coronavirus wird von uns weder verharmlost, noch soll dazu aufgefordert werden, sich nicht an Weisungen der Regierenden zu halten!

Viele Grüße,
Ihr G. Oberheide

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